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  • Thema: Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014

    Ceciro

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    Hallo zusammen...

    genauer gesagt ab dem 1. Januar 2014. Die Onlinehändler haben sonst ja nichts zu tun...
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verschaerfte-Nachweispflichten-fuer-Onlinehaendler-ab-2014-2071616.html
    Mir fällt dazu so langsam nichts mehr ein.

    Allen trotzdem ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch.

    Cicero

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=28713.0

    xxxxxxxxx

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    Re: Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014
    Antwort #1 am: 21. Dezember 2013, 19:01:24
    Das ist ein wichtiger Hinweis für alle, die viel ins EU-Ausland liefern.
    Allerdings sieht diese neue Vorschrift auch wieder so aus wie eine auf der Suche nach einem Problem.

    Wir haben doch bereits die ZM ans Finanzamt, die Dokumentationen über den Geldfluss mittels Onlinebanking / Bankkontoführung.

    Ich warte auf den Tag, an dem mir die Steuernummer in den Nacken tätowiert wird.   :lol1:

    vsell

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    Re: Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014
    Antwort #2 am: 21. Dezember 2013, 19:47:35
    Zitat
    Neben zahlreichen anderen Vorgaben muss eine solche Gelangensbestätigung "die Unterschrift des Abnehmers oder eines von ihm zur Abnahme Beauftragten" vorweisen. Bei elektronischen Nachweisen, etwa mittels E-Mail, muss erkennbar sein, dass deren "Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers oder des Beauftragten begonnen hat".

    In Sachen Bürokratie ist diese EU wahrlich der beste Scherzartikel-Hersteller weltweit  :rofl:

    Da freut sich doch der bajuwarische Schnupftabak-Händler wenn der seinem griechischen Kunden klarmachen darf wo der zum Nachweis " sei Pratz´n , owi haun" darf  :lol2:

    Mir fehlen jetzt nur noch Spuckröhrchen welche der Kunde an den Händler zu senden hat.. zum Nachweis seiner DNA und damit echten Lebens..

    xxxxxxxxx

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    Re: Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014
    Antwort #3 am: 21. Dezember 2013, 19:56:50
    Hab gerade woanders gelesen, man könnte doch bequemerweise bei NSA nach den Verbringungsdaten fragen. Damit könnten sich die Verschwörungstheoretiker in Utah und GB auch mal nützlich machen und einen Teil ihrer karmischen Schuld wieder abbauen.

    Dato

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    Re: Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014
    Antwort #4 am: 21. Dezember 2013, 20:52:23
    Hallo,
    und wie soll man das jetzt handhaben ?

    TrueSlide

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    Re: Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014
    Antwort #5 am: 22. Dezember 2013, 02:09:24
    Zitat
    Neben zahlreichen anderen Vorgaben muss eine solche Gelangensbestätigung "die Unterschrift des Abnehmers oder eines von ihm zur Abnahme Beauftragten" vorweisen.

    Und wie bitte soll ich immer eine Unterschrift des Empfängers bekommen?
    Bei einem Paket ist das ja noch machbar, aber bei anderen Versandarten wird das "spannend". Oder soll ich dann nicht doch gleich jeden Kunden persönlich die Ware bringen, damit ich auch ja nachweisen kann (vielleicht gleich mit nem Bildchen von "uns beiden"), dass der Kunde die Ware erhalten hat.

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014
    Antwort #6 am: 22. Dezember 2013, 04:33:00
    Da darf dann jeder Online-Händler erstnochmal schnell einen Jura-Kurs machen und zu jeder Sendung noch ein halbes Buch an Formularen dazulegen,
    wenn man sich das hier anschaut...

    Alle paar Monate ein weiteres Schrittchen zu einer art Neo-Totalitarismus...
    Na klasse, Hauptsache Mutti "eine gemeinsame Lösung finden" wiedergewählt.

    Die sollen mal lieber die ganzen großen Steuerbetrüger und die legalen Nicht-Steuerzahler wie Amaz.., Goo..., usw. an die Kandarre nehmen.

    Gruß,
    noRiddle

    baustelle

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    Re: Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014
    Antwort #7 am: 22. Dezember 2013, 08:44:47
    Öhm... das Thema ist ca. 1 Jahr alt? Es wurde auf halber Strecke wegen der üblichen politischen Unausgegorenheiten zurückgestellt. Kurz darauf veröffentlichte DHL im Geschäftskundenportal aber schon, dass sie sich um die korrekte Ausführung der Gelangensbestätigung kümmern werden. Denn das ist es ja in erster Linie: ein Job, den der Paketdienst/Spediteur zu machen hat.

    Kurz darauf war es bereits möglich, sich pro Sendung den benötigten Ausdruck downzuloaden, inkl. der eingescannten Unterschrift des Empfängers (letzteres ist im Moment allerdings wieder deaktiviert). Solange druckt man sich halt den verfügbaren, abgeschlossenen Sendungsstatus aus und packt ihn in die Ablage.

    So sehr ich heise schätze, so oberflächlich ist dieser Artikel. Allein schon der Satz "Warenlieferungen von einem EU-Staat in einen anderen sind umsatzsteuerfrei." ist so, wie er da steht, nicht korrekt.

    Das Regierungspack kümmert sich halt vorzugsweise um die kleinen Betrügerein. Die großen bedürfen ja des Nachdenkens und Verhandelns.

    Greets,
    Chris

    hstreicher

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    Re: Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014
    Antwort #8 am: 22. Dezember 2013, 20:29:27
    1) Betrifft das nur B2B  mit USt Freiheit wegen UST Id nr

    2) Der Aktuelle Stand nach meinem Wissen ist dass die Rechnung des Paketdienstes völlig ausreicht als Nachweis , nur für Firmen mit eigenem Lieferservice ist das noch notwendig

    Frachtbrief bei Speditionsversand

    Etwas ausführlicher hier:
    http://www.duesseldorf.ihk.de/Recht_und_Steuern/Steuern/Umsatzsteuer/1925886/Umsatzsteuer_Gelangensbestaetigung_Referentenentwurf.html

    xxxxxxxxx

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    Re: Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014
    Antwort #9 am: 22. Dezember 2013, 23:59:37
    1) Betrifft das nur B2B  mit USt Freiheit wegen UST Id nr
    Es wird um alle Exporte gehen bei denen die Ust. wegfällt, das sind EU Lieferungen an Kunden mit gültiger Ust Id Nr, was nicht zwangsläufig B2B sein muss, sowie Exporte zB. in die Schweiz die nicht durch Abwicklung von Zollformalitäten (Werte über 1000.-) in ihrer Ausfuhr nachgewiesen sind.

    Wie streng das aber angewendet und was von denen als gültige "Gelangenbestätigung" anerkannt wird, hängt aber schlussendlich von den zu prüfenden Finanzämtern ab. Eine Rückfrage dort wird sich ggf. lohnen.
    2) Der Aktuelle Stand nach meinem Wissen ist dass die Rechnung des Paketdienstes völlig ausreicht als Nachweis , nur für Firmen mit eigenem Lieferservice ist das noch notwendig
    Nun leuchtet aber bei Deinem Prüfungsbeamten im Finanzamt ein Lämpchen auf, auf dem steht "Da ist was zu holen". LOL. Wenn Du das so handhabst, solltest Du gute Rücklagen bilden.  :-)
    Einige Paketdienste schicken automatisch "Ausfuhrnachweise", bei anderen muß man sie sich herunterladen.  In jedem Fall sollten diese Nachweise gesammelt werden.

    xxxxxxxxx

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    Re: Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014
    Antwort #10 am: 23. Dezember 2013, 00:58:47
    ....Denn das ist es ja in erster Linie: ein Job, den der Paketdienst/Spediteur zu machen hat.

    Im Prinzip schon. Letztendlich wird Dir die Berufung auf Deinen Paketdienst aber nichts nützen, wenn Du es versäumt hast diese Nachweise zu erbringen. Beispiel: UPS sagte mir einige FA's wollen Kopien der Paketbadges sehen. Diese sind dort aber bereits nach 24h nicht mehr verfügbar, weil sie gelöscht werden. Ebenso die Unterschriften der Empfänger. Hier kann man zwar einstellen wie lange sie gespeichert werden. Trotzdem, wenn man es versäumt diese rechtzeitig herunterzuladen. ......

    Will sagen: Es gibt mehr Kriterien sich seinen Spediteur zu wählen. Nicht nur den Preis, sondern auch die Art wie er seinen Kunden hilft sich von klebrigen Amtsschimmelauswüchsen zu befreien.

    hstreicher

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    Re: Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014
    Antwort #11 am: 23. Dezember 2013, 07:54:42
    Es wird um alle Exporte gehen bei denen die Ust. wegfällt, das sind EU Lieferungen an Kunden mit gültiger Ust Id Nr, was nicht zwangsläufig B2B sein muss, sowie Exporte zB. in die Schweiz die nicht durch Abwicklung von Zollformalitäten (Werte über 1000.-) in ihrer Ausfuhr nachgewiesen sind.
    Zitat

    Wissen die Schweizer schon dass sie zur EU gehören ?

    die IHK sagt dazu :
    Bitte beachten Sie: Die Neuregelung betrifft nur steuerfreie innergemeinschaftlichen Lieferungen in die EU, Drittlandslieferungen sind hiervon nicht betroffen. Hier bleibt alles unverändert, d.h. Regelnachweis ist hier der Ausgangsvermerk des Grenzzolls.

    Abgesehen davon ist mir das egal da ich nur  B2C Kunden habe,

    --
    Und das Bundeszentralamt für Steuern sagt in Ihrer FAQ zur USTID
    Wer ist antragsberechtigt?
    Antragsberechtigt sind:
    ##Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 2 UStG,
    ##juristische Personen, die nicht Unternehmerin oder Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, wenn sie die USt-IdNr. für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

    also USTID = B2B

    xxxxxxxxx

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    Re: Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014
    Antwort #12 am: 23. Dezember 2013, 09:04:56

    Wissen die Schweizer schon dass sie zur EU gehören ?

    Ich habe nicht behauptet das die Schweiz zur EU gehört.

    die IHK sagt dazu :
    Bitte beachten Sie: Die Neuregelung betrifft nur steuerfreie innergemeinschaftlichen Lieferungen in die EU, Drittlandslieferungen sind hiervon nicht betroffen. Hier bleibt alles unverändert, d.h. Regelnachweis ist hier der Ausgangsvermerk des Grenzzolls.

    Ja, wenn Du denn einen solchen Ausgangsvermerk auch hast. Den bekommst Du aber nicht vom Zoll wenn nicht eine separate Ausfuhranmeldung auch gemacht wurde. All das habe ich in einem Satz zusammengefasst. Must nur lesen.

    Abgesehen davon ist mir das egal da ich nur  B2C Kunden habe,

    Schön das es Dir egal ist. Ein Selbstständiger der sich bspw. ein Werkzeug in der EU kauft will aufgrund seiner Ust Id Nr trotzdem keine Ust zahlen, auch wenn er dieses privat nutzt.  ;-)

    Anstatt also direkt in den Angriffsmodus zu gehen, .........

    xxxxxxxxx

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    Re: Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014
    Antwort #13 am: 23. Dezember 2013, 09:47:35
    Es sollte vielleicht in dem Zusammenhang noch kurz erwähnt werden, das die Begriffe B2B und B2C keinerlei Relevanz haben wenn es um Steuerrechtliche Angelegenheiten geht. B2B und B2C sind nur handliche Ausdrücke, die generell die Ausrichtung eines Geschäftsmodels beschreiben. In Zeiten jedoch wo aus einst:

    Hersteller -> Importeur -> Grosshändler -> Vertrieb -> Wiederverkäufer -> Endkunde

    manchmal schon das geworden ist:

    Hersteller -> Importeur -> Grosshändler -> Vertrieb -> Wiederverkäufer -> Endkunde

    findet diese Klassifizierung in der Regel nur noch durch entsprechende Auftragsvolumen ihre Berechtigung.