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  • Thema: Die Verbraucherrechterichtlinie - Neue Regelungen für Online-Händler

    Tomcraft

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    Ab 13. Juni 2014 wird es neue gesetzliche Regelungen geben, die den Online-Handel gehörig auf den Kopf stellen werden. Mit der Umsetzung der sog. Verbraucherrechterichtlinie ändern sich neben den Informationspflichten für Online-Händler insbesondere auch die Vorschriften zum Widerrufsrecht. Für Online-Händler bedeutet das eine Menge Arbeit…

    Um ein einheitliches Verbraucherrecht und damit eine Erleichterung für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Europäischen Union zu schaffen, trat bereits im Jahr 2011 die Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher (sog. Verbraucherrechterichtlinie) in Kraft.

    Kurzer Rückblick auf die Button-Lösung

    Mit der Einführung der sog. "Button-Lösung" hat der erste Teil der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie bereits im Jahr 2012 begonnen. Die Button-Lösung, die ihren Namen durch eine Pflicht zur Verwendung eines bestimmt benannten Buttons auf der Bestellübersichtsseite erhalten hat, sollte u.a. die Transparenz für Verbraucher im Online-Handel erhöhen. Für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr wurden mit der Einführung der Button-Lösung außerdem die umfangreichen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern erweitert.

    Ein weiterer Teil der Verbraucherrechterichtlinie wird nun mit Stichtag zum 13. Juni 2014 im deutschen Recht umgesetzt. An diesem Tag tritt das Gesetz mit dem komplizierten Namen „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung des Wohnraumvermittlung“ in Kraft, welches zahlreiche neue Vorschriften für den Online-Handel beinhaltet und insbesondere die Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz neu regelt. Daneben werden aber auch die Vorschriften zu den Hautürgeschäften novelliert sowie neue Regelungen zu den Informationspflichten im stationären Handel eingeführt.

    Das neue Widerrufsrecht

    Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Widerrufsfrist ab dem 13. Juni 2014 einheitlich EU-weit 14 Tage beträgt. Um keine Abmahnung zu erhalten, müssen Online-Händler außerdem eine dem neuen Widerrufsrecht entsprechende Widerrufsbelehrung vorhalten. Dieses neue Muster bietet zahlreiche Stolpersteine für Online-Händler, denn es gibt eine Vielzahl von Kombinations- und Gestaltungsvarianten. Ein Beispiel, wie die Widerrufsbelehrung künftig aussehen könnte, kann hier eingesehen werden.

    Zudem werden die Vorschriften über die Form der Widerrufserklärung eine Novellierung erfahren. Genügte es bisher, die Ware kommentarlos an den Online-Händler zurückzusenden, um vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, ist nun eine ausdrückliche Erklärung erforderlich. Diese kann jedoch anders als bisher beispielsweise auch telefonisch erfolgen.

    Auch wird es zukünftig möglich sein, dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung aufzuerlegen: Mit Geltung der neuen Regelungen sind die Kosten für die Rücksendung stets vom Verbraucher zu tragen, wenn sie diesbezüglich hinreichend belehrt worden sind. Dies ist nach derzeit geltendem Recht nur unter engen Voraussetzungen möglich (sog. „40-Euro-Regelung“).

    Keine leichte Aufgabe für Online-Händler

    Die Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Anforderungen wird sich zum Teil als sehr komplex herausstellen. Insbesondere deshalb, da es keine Übergangsfristen gibt. Die neuen Regelungen dürfen erst ab diesem Stichtag angewendet werden und gelten auch nur für Vertragsschlüsse ab dem 13. Juni 2013. Online-Händler müssen die Umstellung ihrer Online-Shops bzw. den Austausch der Rechtstexte auf den Plattformen gewissermaßen am 13. Juni 2014 um Punkt 0 Uhr vornehmen – was sich in der Praxis wohl als schwierig darstellen wird.

    Achtung: Abmahnung!

    Die neuen Vorschriften bringen zahlreiche wesentliche Änderungen mit sich, die auch für den Internet-Handel von großer Bedeutung sind - und Online-Händler vor eine große Hürde stellen. Werden die neuen Regelungen ab dem 13. Juni 2014 nicht umgesetzt, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar, der kostenpflichtig abgemahnt werden kann.

    Unter diesem Gesichtspunkt sollten sich Online-Händler sorgfältig mit den Gesetzesänderungen vertraut machen, um für die große Umstellung gerüstet zu sein. Der Händlerbund, als größter Onlinehandelsverband Europas, bietet seinen Mitgliedern stets Schutz gegen Abmahnungen und wird sie rechtzeitig auf die Gesetzesänderungen vorbereiten.

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    noRiddle (revilonetz)

    • Experte
    • Beiträge: 13.729
    • Geschlecht:
    Vielen Dank für die ausführlichen Informationen.

    Gruß,
    noRiddle

    Ben Tanabe

    • Mitglied
    • Beiträge: 164
    Hallo.

    Danke für die Info.

    Ich denke wenn die Widerrufseite so aussieht kann man in diese Nacht durchschlafen !?

    Achtung Gesetzänderung:
    Das neue Widerrufsrecht
    Ihr Widerruf gültig bis zum 12.Juni 2014 24:00 Uhr :
    blabla
    Ende des  Widerruf gültig bis zum 12.Juni 2014 24:00 Uhr

    und

    Ihr Widerruf gültig ab dem 13.Juni 2014 0:00 Uhr :
    blabla
    Ende des  Widerruf gültig ab dem 13.Juni 2014 0:00 Uhr

    ??
    Gruss
    Claus

    Enea S.

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 164
    • Geschlecht:
    Vielen Dank für die hilfreiche Unterstützung!
    Grüsse von Enea S.
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