Hallo,
ich gebe Eines zu bedanken, m.E. ist es lt. Rechtsprechung nicht ausreichend ein PDF
mit AGB an eine Mail anzuhängen, da nicht davon auszugehen ist, das der Empfänger
über ein geeignetes Programm verfügt, um die anghängte AGB öffnen und somit lesen
zu können
Vielmehr muss die AGB als reiner Text empfangen werden können, so sollte es eine
zentrale AGB-Variable geben, die somit auch am Ende einer Mail angehängt werden
kann und dadurch kein weiteres Hilfsprogramm notig ist um die AGB lesen zu können.
cheers
kwiekids