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  • Thema: Nährwertkennzeichnung für Online-Händler wird ab dem 13.12.2016 verpflichtend

    Tomcraft

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    Ab 13. Dezember 2016 laufen die letzten Fristen zur Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) aus und die Nährwertkennzeichnung wird Pflicht.

    Die Pflicht gilt auch im Online-Handel und sieht vor, dass nahezu alle verpackten Lebensmittel mit einer Nährwerttabelle versehen sein müssen, die den Brennwert sowie den Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz aufführt („Big 7“).

    Online-Händler müssen dafür sorgen, dass die Tabelle vor Abschluss des Kaufvertrages gut sichtbar, leserlich, deutlich und prägnant in die Artikelbeschreibung des Produktes auf ihrer Webseite aufgenommen wird. Auch bei Nahrungsergänzungsmitteln wird die Nähwertdeklaration Pflicht. Für deren Kennzeichnung gilt allerdings die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV).

    Online-Händler, die Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, müssen dafür sorgen, dass die Nährwertkennzeichnung rechtzeitig bis zum 13.12.2016 und korrekt umgesetzt wird, um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden.

    Wie eine korrekte und abmahnsichere Nährwertkennzeichnung zu erfolgen hat, erfahren Sie in diesem Beitrag: Nährwertkennzeichnung- neue Pflichten für Händler ab dem 13.12.2016

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    NobB

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 2
    Hallo Tomcraft,

    vielen Dank für deine umfangreiche Darstellung der Lebensmittelinformationsverodnung. Mein Mann und ich führen einen kleinen Weinhandel und das auch schon seit einigen Jahren online. Überrascht wurden wir dann vor ein paar Wochen durch eine Abmahnung, da wir nur unzureichend über diese Online-Pflicht informiert wurden (oder uns wahrscheinlich hätten informieren müssen). Nun tragen wir alle möglichen Informationen zusammen, um bestmöglichst Bescheid zu wissen. Deine Hinweise zum Abmahnschutz helfen uns schon einmal sehr weiter.

    Auch bei unserem Etikettenlieferant haben wir dann einen Beitrag gefunden, der die wichtigsten Punkte der LMIV zusammenfasst und uns schoneinmal einen guten Überblick gegeben hat https://weprint.avery-zweckform.com/blog/regeln-lebensmitteletiketten-lmiv. Dem zu Folge betreffen die wichtigsten Punkte die Mindestbeschriftung sowie die Allergen- und die Nährwertkennzeichnung. Zum Glück haben wir es bei nicht so vielen Produkten falsch bzw. nicht umgesetzt, da der diesjährige Wein noch nicht abgefüllt ist. Für die kommende Saison sind wir dementsprechend prima vorbereitet und informieren auch unsere Winzerkollegen über alles Wissenswertes und Verpflichtendes zum Thema Lebensmittelinformationsverordnung im Netz.
               
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