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Ab 13. Dezember 2016 laufen die letzten Fristen zur Umsetzung der
Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) aus und die Nährwertkennzeichnung wird Pflicht.
Die Pflicht gilt auch im Online-Handel und sieht vor, dass nahezu alle verpackten Lebensmittel mit einer Nährwerttabelle versehen sein müssen, die den Brennwert sowie den Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz aufführt („Big 7“).
Online-Händler müssen dafür sorgen, dass die Tabelle vor Abschluss des Kaufvertrages gut sichtbar, leserlich, deutlich und prägnant in die Artikelbeschreibung des Produktes auf ihrer Webseite aufgenommen wird. Auch bei Nahrungsergänzungsmitteln wird die Nähwertdeklaration Pflicht. Für deren Kennzeichnung gilt allerdings die
Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV).
Online-Händler, die Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, müssen dafür sorgen, dass die Nährwertkennzeichnung rechtzeitig bis zum 13.12.2016 und korrekt umgesetzt wird, um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden.Wie eine korrekte und abmahnsichere Nährwertkennzeichnung zu erfolgen hat, erfahren Sie in diesem Beitrag:
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