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Unser Partner Protected Shops informiert heute über das Thema:
Rabatte?- aber richtig!Rechtliche Fallstricke bei Online-RabattaktionenRabattaktionen locken Kunden. Die Werbung mit reduzierten Preisen ist eine lukrative Marketing-Maßnahme für Online-Händler, gerade auch in Hinblick auf das bevorstehende Weihnachtsgeschäft. Wer seinen Kunden günstige Konditionen bietet, kann nicht nur bestehende Kunden binden, sondern auch neue gewinnen.
Grundsätzlich dürfen Online-Händler nur unter Beachtung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben mit Rabattaktionen werben.
Hält sich der Händler nicht an die entsprechenden Vorgaben, drohen ihm Unterlassungsklagen und Abmahnungen.
Beispiel: Online-Shop Betreiber Heinrich Müller will pünktlich zum ersten Advent eine Rabattaktion über sein gesamtes Weihnachtsdekorationssortiment durchführen.
Welche Fragen sollte er sich bei der Planung der Aktion stellen, damit die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden?- Habe ich die Werbeaussage über den Rabatt klar und unmissverständlich getroffen?
- Habe ich eine für die Kaufentscheidung wesentliche Information verschwiegen?
- Habe ich die beworbene Ware in ausreichender Menge für einen angemessenen Zeitraum auf Lager?
- Will ich meine Rabattaktion in einem Newsletter bewerben?
- Wenn ja: Wird in der Betreffzeile der Werbe- Email auf die Rabattaktion hingewiesen?
- Sind die Angaben über den Rabatt unmissverständlich?
Zu den Angaben gehören:
- die genaue Höhe des Rabatts oder (bei Gutscheinen) des Einlösewertes
- die zeitliche Befristung der Aktion
- genauer Umfang der ein- bzw. ausgeschlossenen Waren
- eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises
- Mindest- oder Maximalabnahmemengen
- (Nicht-)Kombinierbarkeit mit anderen Rabattaktionen
- Wurde der gesenkte Preis tatsächlich von mir in der Vergangenheit verlangt?
- Ist der gesenkte Preis mit einem Konkurrenzprodukt vergleichbar?
- Bei einer UVP: Wird der gesenkte Preis auch tatsächlich vom Hersteller verlangt?
- Wurde die Rabattaktion zeitlich befristet?
- Wenn ja: Will ich die Rabattaktion über den befristeten Zeitraum hinaus verlängern?
- Habe ich dabei darauf geachtet, dass die Verlängerung nicht nur aus rein wirtschaftlichen Gründen erfolgt?
- Möchte ich die Aktion vorzeitig abbrechen?
- Habe ich dabei darauf geachtet, dass ich den Zusatz „Nur solange der Vorrat reicht“ beigefügt habe?
Dieser Artikel erschien zuerst bei ProtectedShops.
Den gesamten Artikel können Sie hier lesen:
Rabatte?- aber richtig! Rechtliche Fallstricke bei Online-RabattaktionenDiesen und weitere Beiträge zu relevanten Themen finden Sie hier:
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