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  • Thema: BETA MODUL: Anteiliges Ausweisen der Versandkostensteuern

    Tomcraft

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    Bitte helft uns die folgende Erweiterung zu testen und gebt uns bitte reichlich Feedback!

    Zitat
    Update für das anteilige Ausweisen der Versandkostensteuern, für 1.05

    Bisher wurde der Steueranteil der Versandkosten gar nicht oder fest eingestellt auf der Gesamtrechnung ausgewiesen.
    Die Einstellung erfolgt(e) über die Steuerklasse (keine/Standardsatz/ermäßigter Satz) in den einzelnen Versandmodulen.

    Die bisherige Default-Versand-Steuerklasse hat nun neben "keine" zwei weitere Berechnungsmethoden "auto proportional" und "auto max". Im Adminbereich Versandoptionen kann unter "Berechnungsmethode der Default-Steuerklasse" eingestellt werden, wie bei *nicht* fest eingestellter Steuerklasse das Ausweisen der Versandsteuern auf der Gesamtrechnung erfolgen soll:

    "keine" : wie bisher, Versandsteueranteile werden nicht ausgewiesen
    "auto proportional"  : Versandsteueranteile werden proportional zu den Steuern und Steuergruppen einer Bestellung ausgewiesen. Hat eine Bestellung Waren mit 7% und 19%, oder nur 7% oder nur 19%, werden auch die Versandkostensteuern entsprechend verteilt, den Artikelsteuern hinzugefügt und als Summe ausgewiesen.
    "auto max"  : Versandsteueranteil ergibt sich aus dem Steuersatz der gößten Umsatzgruppe der Bestellung.

    Die fest eingestellten Steuerklassen "Standardsatz" und "ermäßigter Satz" bleiben von der Änderung unberührt.

    Die Festlegung der Berechnungsmethode erfolgt im Adminbereich Versandoptionen.
    Die Anwendung der Berechnungsmethode erfolgt in den einzelnen Versandmodulen.

    Grüße

    Torsten

    [EDIT vr 06.05.2012: Modul aktualisiert.]
    [EDIT vr 23.06.2012: Modul aktualisiert.]

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=19813.0
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    xxhappyxx

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    Hallo Torsten,

    ich hätte dazu eine Frage:

    Die Versandkosten sind ja die Summe aus Verpackung, event. Fahrtkosten usw und den reinen Portokosten. Diese wiederum können 19% Mehrwertsteuer oder auch keine MwSt enthalten. Je nachdem wie und mit wem versendet wird. Wenn die Portokosten aber mehrwertsteuerpflichtig sind, dann immer mit 19%.

    Daher verstehe ich die Aufteilung mit 7% und 19% nicht.

    Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller eine Aufteilung der Versandkosten nach mehrwertsteuerpflichtig und mehrwertsteuerfrei zu machen.

    Beispiele: Versende ich als Brief mit der gelben Post sind die Kosten für die Marke mehrwertsteuerfrei und die übrigen Kosten pflichtig. Versende ich als Vertragspartner mit DHL sind auch die Kosten für das Porto pflichtig.

    Gruß Thomas

    p3e

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    @xxhappyxx: Das Thema wurde hier schon häufiger diskutiert. Die MwSt. von Nebenleistungen (u.a. den Versandkosten) richtet sich in Deutschland nach der Versteuerung der Hauptleistung (= Inhalt Warenkorb).
    Was mich jetzt wundert ist, dass es nun eine Mischkalkulation wird.
    Mein Steuerberater hatte mir folgende Regeln mit auf den Weg gegeben:

    Die Nebenleistung orientiert sich an der Hauptleistung:
    - wenn alle Waren im Warenkorb = 19% MwSt. dann gilt auch für die Versandkosten 19%
    - wenn alle Waren im Warenkorb = 7% MwSt.  dann gilt auch für die Versandkosten 7%
    - bei gemischtem Warenkorb wird der Prozentsatz genommen, bei dem die Summer aller Artikelpreise höher ist

    Wenn Du Briefporto aber als durchlaufenden Posten deklarieren willst geht das sicher auch. Soweit ich weiß muss da dann aber auf Deiner Rechnung der entsprechende Paragraf der Steuerbefreiung für das Porto angegeben werden.

    Ich bin mit dem Hinweis meines Steuerberaters immer gut gefahren und hatte nie Probleme deswegen. Ich bin selber aber auch kein Fachmann, somit ist das hier keine rechtliche Beratung, sonder spiegelt nur das wieder, wie wir selber verfahren.

    @Torsten: Wo hast Du das mit der proportionalen MwSt.-Berechnung her? Ist das neu?

    xxhappyxx

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    Tja, so ist das in Deutschland.

    Mein Finanzamt sagte mir, dass der Teil der Versandkosten der nicht auf das Porto entfällt immer mit 19% abzurechnen ist und beim Porto auf den jeweiligen Fall eingegangen werden muß.

    Können die sich mal einig werden???  :wohow:

    Wenn ich das anders händel schneide ich mir ja ins eigene Fleisch. Wenn ich das Porto mehrwertsteuerfrei einkaufe und es dann mehrwertsteuerpflichtig weitergebe mache ich 19% Verlust.

    Gruß Thomas

    vr

    • modified Team
    • Beiträge: 2.664
    Eine definitive eindeutige Auskunft bekommt man da scheinbar nicht, es kursieren mindestens folgende drei Varianten (muss dazuschreiben, das ist keine Rechtsberatung, bin kein Steuerfachmann):

    1. Nebenleistung folgt re Umsatzsteuer der Hauptleistung
    1.1 Steuersatz der Nebenleistung wird anteilig, proportional zu den Steuersätzen einer Bestellung berechnet
    1.2 Steuersatz der Nebenleistung ergibt sich aus dem Steuersatz der größten Umsatzgruppe der Bestellung
    2. Versandkosten sind eine Dienstleistung und damit immer 19 %

    Durch die Änderung wird jetzt Verfahren 1.1 ermöglicht. Verfahren 2 war vorher schon möglich. Sucht im Netz mal nach
    Umsatzsteuer auf Verpackungs- und Versandkosten
    , dann finden sich Links von Rechtsberatungen mit Hinweis auf die anteilige Berechnung.

    Grüße, Volker

    schnapsbrenner

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    Zitat
    Update für das anteilige Ausweisen der Versandkostensteuern, für 1.05

    Bisher wurde der Steueranteil der Versandkosten gar nicht oder fest eingestellt auf der Gesamtrechnung ausgewiesen.
    Die Einstellung erfolgt(e) über die Steuerklasse (keine/Standardsatz/ermäßigter Satz) in den einzelnen Versandmodulen.

    Die bisherige Default-Versand-Steuerklasse hat nun neben "keine" eine weitere Berechnungsmethode "auto". Im Adminbereich Versandoptionen kann unter "Berechnungsmethode der Default-Steuerklasse" eingestellt werden, wie bei *nicht* fest eingestellter Steuerklasse das Ausweisen der Versandsteuern auf der Gesamtrechnung erfolgen soll:

    "keine" : wie bisher, Versandsteueranteile werden nicht ausgewiesen
    "auto"  : Versandsteueranteile werden proportional zu den Steuern und Steuergruppen einer Bestellung ausgewiesen. Hat eine Bestellung Waren mit 7% und 19%, oder nur 7% oder nur 19%, werden auch die Versandkostensteuern entsprechend verteilt, den Artikelsteuern hinzugefügt und als Summe ausgewiesen.

    Die fest eingestellten Steuerklassen "Standardsatz" und "ermäßigter Satz" bleiben von der Änderung unberührt.

    Grüße

    Torsten

    Eigentlich sollen Versandkosten nach der höchste MwSt satz berechnet werden zB ich bestelle nur Artikel mit 7% MwSt, Versandkosten 7% MwSt alle andere Fälle 19% MwSt

    MfG

    Simon Bremer

    frangulus

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    Eigentlich sollen Versandkosten nach der höchste MwSt satz berechnet werden zB ich bestelle nur Artikel mit 7% MwSt, Versandkosten 7% MwSt alle andere Fälle 19% MwSt
    MfG
    Simon Bremer

    Hallo,
    nein, es gibt eigentlich gar keine eigene gesetzliche Regelung für die Versandkosten.
    Sondern lediglich für Nebenleistungen und die teilen das Schicksal der Hauptleistung. Als Hauptleistung kann der höhere Warenwert bei gemischten Bestellungen angesehen werden.
    Allerdings kann man auch argumentieren, dass die Warenlieferung beider Steuersätze an sich die Hauptleistung ist. Dann ist die Aufteilung der Ust. der Versandkosten korrekt.
    http://www.onlinesteuerrecht.de/...id=28&Itemid=33

    Es bleibt nur noch die Frage ob Versandkosten eine Nebenleistung oder eine zusätzliche Dienstleistung sind. Es dürfte fast immer eine Nebenleistung sein, es sei denn sie sind deutlich höher als die reinen marktüblichen Portokosten. (Z.Bsp.: wegen spezieller Verpackung, Spezialversand)

    Wir hatten mal das Thema mit einem Stb. diskutiert und das oben beschriebene ist das was ich aus diesem Gespräch in Erinnerung behalten habe.  

    p3e

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    Ich habe den Eindruck, dass das von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich gehandhabt wird. Von daher ist die Lösung, dass der Shopbetreiber die Vorgehensweise frei wählen kann schon prima.

    gar85

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    @xxhappyxx, war das eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt?

    Inzwischen ist das ja so geregelt, dass das Finanzamt Auskünfte nur unverbindlich gibt. Willst du eine verbindliche Auskunft, musst du dafür bezahlen.

    xxhappyxx

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    @ gar85

    Das war im Verlauf der Besprechung bei der Einreichung einer Steuererklärung. In wie weit die Aussage verbindlich ist - keine Ahnung, jedenfalls erhält das FA so den größten Anteil.

    Allerdings nicht bei mir, denn ich trenne nach mehrwertsteuerpflichtigen und mehrwertsteuerfreien Porto.
    Für den Versand eines Großbriefes berechne ich 1,95€, diese teilen sich auf in 1,45 Porto Deutsche Post(frei) und 0,50€ sonstige Kosten. Somit führe ich nur 8 Cent an das FA ab und nicht 31 Cent wenn ich nicht trennen würde.

    Siehe hierzu http://dejure.org/gesetze/UStG/4.html Absatz 8 i.

    Gruß Thomas

    frangulus

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    Re: BETA MODUL: Anteiliges Ausweisen der Versandkostensteuern
    Antwort #10 am: 03. Mai 2012, 19:48:42
    @ gar85

    Das war im Verlauf der Besprechung bei der Einreichung einer Steuererklärung. In wie weit die Aussage verbindlich ist - keine Ahnung, jedenfalls erhält das FA so den größten Anteil.

    Allerdings nicht bei mir, denn ich trenne nach mehrwertsteuerpflichtigen und mehrwertsteuerfreien Porto.
    Für den Versand eines Großbriefes berechne ich 1,95€, diese teilen sich auf in 1,45 Porto Deutsche Post(frei) und 0,50€ sonstige Kosten. Somit führe ich nur 8 Cent an das FA ab und nicht 31 Cent wenn ich nicht trennen würde.

    Siehe hierzu http://dejure.org/gesetze/UStG/4.html Absatz 8 i.

    Gruß Thomas

    Ich glaube Das stimmt nicht ganz:
    OFD Hamburg 05.06.1997:
    Zitat
    Nur, wenn der Kunde mit der Deutschen Post AG in Rechtsbeziehungen tritt, kann die Agentur usw. den verauslagten Portobetrag als durchlaufenden Posten behandeln.

    Siehe auch hier: Warenversand: Auch für Ihr Porto müssen Sie Umsatzsteuer verlangen

    und hier:
    Porto ist kein durchlaufender Posten

    schnickpick85

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    Re: BETA MODUL: Anteiliges Ausweisen der Versandkostensteuern
    Antwort #11 am: 03. Mai 2012, 22:03:22
    Modul installiert und ausprobiert. Folgendes Problem: Bei nur 7% oder nur 19% Artikeln ist alles klar.
    Sobald ich aber einen 7% und einen 19% Artikel drinnen habe rechnet er falsch.

    Beispiel: 1,99 inkl. 7% MwSt. "0,13€"
              19,99 inkl. 19% MwSt. "3,19€"
    Versandkosten 4,90€ und in dem Fall 19% darin enthalten "0,78€"

    Jetzt müsste da stehen: 19%  "3,97€" und 7% "0,13€"
    es steht jetzt aber da 19% "3,90€" und 7% "0,16€"

    Warum rechnet er bei den 7% 3Cent zu viel drauf und bei den 19% 7Cent zu wenig?

    Lg

    vr

    • modified Team
    • Beiträge: 2.664
    Re: BETA MODUL: Anteiliges Ausweisen der Versandkostensteuern
    Antwort #12 am: 04. Mai 2012, 00:08:58
    Das neue Verfahren benutzt nicht den Steuersatz der größten Umsatzgruppe als Steuersatz für die Versandkosten (was weiter unten in Punkt 1.2 beschrieben ist). Sondern benutzt die Steueranteile sämtlicher Umsatzgruppen und verteilt die proportional in die Versandkosten, Punkt 1.1. Du hast daher in Deinem Beispiel auch einen kleinen Steueranteil 7% in den Versandkosten, 3 Cent.

    Grüße, Volker

    schnickpick85

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    Re: BETA MODUL: Anteiliges Ausweisen der Versandkostensteuern
    Antwort #13 am: 04. Mai 2012, 06:52:55
    Erst einmal danke für die Antwort. Könnte man das nicht so regeln, dass er z.B. in meinem Fall komplett nur 19% auf die Versandkosten rechnet und nicht anteilig?

    Lg

    vr

    • modified Team
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    Re: BETA MODUL: Anteiliges Ausweisen der Versandkostensteuern
    Antwort #14 am: 04. Mai 2012, 17:06:43
    Hallo schnickpick85,

    Du meinst aber nicht fest 19%, denn die Möglichkeit gibt es ja schon lange, sondern das Verfahren nach der größten Umsatzgruppe? Klar, das können wir auch noch vorsehen, hatten wir intern schon besprochen. Wir wollten dazu euer Feedback abwarten, denn bisher gab es ja nur fest oder gar nicht ausgewiesene Versandsteueranteile.

    Grüße, Volker

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