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  • Thema: Das neue „Button“- Gesetz zwingt zum Shop-Umbau im B2C-Handel

    Romango

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    Zitat
    Zwischen der Auflistung der Warenkorb-Artikeln & Gesamtpreis und dem "Kaufen"-Button ist - zumindest bei mir - noch die Widerrufsbelehrung, die da ja wohl hin muss. Dadurch muss aber gescrollt werden. Gilt das trotzdem noch als "räumlich eng zusammen"?

    genau das frage ich mich auch. Soweit mir bekannt ist muss die Widerrufsbelehrung doch auch dem Kunden vor Kaufabschluss gezeigt werden. Wie soll das alles auf eine Seite passen?

    Mit den Liefer- und Rechnungsadressen, sowie der Widerrufsbelehrung kommt man um ein "scrollen" zur Zeit doch gar nicht herum.

    Dann laß ich aber folgenden Abschnitt unter dem oben geposteten Link: http://www.trustedshops.de/shop-info/wp-content/uploads/2012/03/120320_Whitepaper-Button-L%C3%B6sung.pdf in Abschnitt 6

    ............Dies lässt den Schluss zu, dass ein scrollen
    zum Bestell-Button erlaubt ist, solange sich alle relevanten Informationen über diesen Button
    befinden..............

    Ich frage mich, ob man die Shopsoftware dahingehend modifiziert, dass die checkout_confirmation.html alle Infos künftig ohne zu scrollen anzeigt. Wie auch immer man das umsetzen kann  :mhhh:

    WolfPack

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    Hallo zusammen!

    Also entweder habe ich einen Knoten in meinen Gedanken oder die Sache ist wirklich nicht nachvollziehbar.

    Falls ich einen Artikel auswähle und ihn schon mal in den Warenkorb lege, bedeutet dies ja noch nicht, dass ich ihn auch kaufe. So geht es mir auch im Supermarkt, wenn ich dort etwas in den Korb lege, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass dieser Artikel auch noch an der Kasse im Wagen liegt und von mir gekauft wird.

    Für mich ist der Warenkorb die letzte Kontrolle und dort entscheide ich, welche Artikel von mir mit zur Kasse genommen werden.

    Das ist doch soweit richtig, oder?

    An das Team von modified eCommerce Shopsoftware eine Danke für die schnelle  Reaktion.

    Mit besten Grüßen

    hendrik

    • Experte
    • Beiträge: 2.038
    Wenn du den Supermarkt als Vergleich heranziehst.
    Der Warenkorb ist der Korb. Da kannst du reinlegen und rauslegen wie du willst (oder stehen lassen).
    Der Bestellvorgang ist das Band an der Kasse. Und die Bestätigungsseite die Preisansage in Angesicht der Waren nach dem Einscannen. Wenn du jetzt bestätigst ist der Kaufvertrag geschlossen.

    Gruß
    Hen

    mike-rise

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    • Beiträge: 2
    Da kommt bzgl. des Kaufen Buttons noch eine Frage
    Zitat aus dem Janolaw Beitrag "Wer seine Ware nur unverbindlich anbietet, sollte aber zur Vermeidung von Missverständnissen auf die Bezeichnung „kaufen“ verzichten."

    Wie ist das gemeint? Ist das in einem Shop nicht so üblich - unverbindlich anzubieten? Sprich wenn mal was Schief geht man noch die Möglichkeit der Korrektur durch eine korrigierte Bestellbestätigung hat - würde das jetzt laut dem oberen Zitat und dem Kauf-Button nicht genau ein Missverständnis werden (sprich mehr Probleme machen als lösen?) Um es zu Ende zu Denken - der Kunde glaubt das er Verbindlich gekauft hat obwohl das Angebot erst nach Annahme des Händlers (durch eine Auftragsbestätigung oder Versand der Ware) angenommen wird.
    Mfg
    Mike

    Der_Micha

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    Habe die Schritte zum Ersatz des Buttons (Buttonlösung) hier zusammen gefasst.
    https://www.modified-shop.org/wiki/Umstellung_des_Shops_auf_Buttonl%C3%B6sung

    Gruß
    Hen

    Hallo, vielen Dank für die Zusammenfassung.
    Ich fürchte allerdings, dass das so nicht umsetzbar sein wird.

    Im Gesetzestext steht nebenbei sinngemäß die kleine Anmerkung:
    Die oben aufgeführten Angaben zum Vertragsgegenstand und der unmissverständliche beschriftete Button müssen räumlich eng zusammen (also ohne scrollen zu müssen) auf der letzten Seite des Bestellprozesses angezeigt werden.

    Da auf der Bestellseite nach der Auflistung der Artikel, die man zu kaufen wünscht, noch die Widerrufsbelehrung und dann erst der Button kommt, hat man nicht mehr alles auf einer Seite.

    Spätestens, wenn ich 4-5 Artikel bestelle, sehe ich nie alle Artikel und den Button ohne zu scollen und erfülle damit nicht die gesetzlichen Anforderungen.

    Gruß
    Micha

    Thomas

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    jup richtig, ohne scrollen ist nen Witz...

    bei mir kommen auch noch Durchmesser oder andere Details in einer zweiten Zeile am Artikel dazu. Geht schlicht und ergreifend nicht außer man baut alles in irgendwelche Scrollboxen.

    Das Gesetz ist so windig, ich würde erstmal den Button umsetzen und gut.

    PS: Wieso hast soviele Freizeilen zwischen den Text auf deinen Screenshot?

    Gruß

    Tomcraft

    • modified Team
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    Habe die Schritte zum Ersatz des Buttons (Buttonlösung) hier zusammen gefasst.
    https://www.modified-shop.org/wiki/Umstellung_des_Shops_auf_Buttonl%C3%B6sung

    Gruß
    Hen

    Sauber, danke dir! :thx:

    Grüße

    Torsten

    Der_Micha

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    PS: Wieso hast soviele Freizeilen zwischen den Text auf deinen Screenshot?

    Weil da normalerweise die Kontaktdaten stehen. :whistle:

    Chris3680

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    jup richtig, ohne scrollen ist nen Witz...

    Sehe ich genauso. Bei uns im Shop kommt man auf der checkout_confirmation eh nicht ohne Scrollen aus, ganz egal wieviele Artikel man auch bestellt. Nicht nur dass wir die Widerrufsbelehrung darunter haben, sondern auch noch allgemeine Hinweise bzgl. Beschädigung und/oder Verunreinigung der Ware, dass der Kunde die Ware nicht unfrei zurücksenden möchte etc. pp. Ich arbeite an meinem Monitor mit ner Auflösung von 1920x1080 Pixel und muss scrollen, bis ich zum Kaufen-Button gelangt bin. So langsam übertreiben es sowohl die Spinner in Brüssel als auch die in Berlin.

    Bei unlauteren Seiten kann ich das ganze ja noch verstehen, aber bei einem ordentlichen Online Shop wie ihn hier alle betreiben und schon explizit auf alle Kosten hinweisen, ist das ganze Vorhaben nix als reine Schikane von den Paragraphen Hengsten. Ob mit diesem Gesetz wirklich was erreicht wird, wage ich zu bezweifeln, findige Betrüger lassen sich unter Garantie was einfallen, um ihre Machenschaften weiterhin durchzuführen.

    €dit: Eine kleine Anmerkung noch für den Wiki Eintrag: In der checkout_confirmation.php steht im 2. Satz folgendes: Den Bestellvorgang können Sie jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen, oder durch Drücken des Bestellen Buttons abschließen. Das Wort Bestellen sollte hier ebenfalls auf Kaufen geändert werden.

    Sprich in der Datei lang_german.conf den Text:
    text_information = 'Vor dem Absenden Ihrer Bestellung sehen Sie nochmals die von Ihnen eingegebenen Daten und Artikel. Durch Anklicken der <em><font color="#009933">(Bearbeiten)</font></em> Links neben den einzelnen Daten haben Sie nochmals die M&ouml;glichkeit, diese zu korrigieren.<br />Den Bestellvorgang k&ouml;nnen Sie jederzeit durch Schlie&szlig;en des Browser-Fensters abbrechen, oder durch Dr&uuml;cken des <strong>Bestellen</strong> Buttons abschlie&szlig;en.'

    ersetzen mit:
    text_information = 'Vor dem Absenden Ihrer Bestellung sehen Sie nochmals die von Ihnen eingegebenen Daten und Artikel. Durch Anklicken der <em><font color="#009933">(Bearbeiten)</font></em> Links neben den einzelnen Daten haben Sie nochmals die M&ouml;glichkeit, diese zu korrigieren.<br />Den Bestellvorgang k&ouml;nnen Sie jederzeit durch Schlie&szlig;en des Browser-Fensters abbrechen, oder durch Dr&uuml;cken des <strong>Kaufen</strong> Buttons abschlie&szlig;en.'

    hendrik

    • Experte
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    Habs eben übertragen.

    Gut aufgepasst. Danke.
    Gruß
    Hen

    Der_Micha

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    €dit: Eine kleine Anmerkung noch für den Wiki Eintrag: In der checkout_confirmation.php steht im 2. Satz folgendes: Den Bestellvorgang können Sie jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen, oder durch Drücken des Bestellen Buttons abschließen. Das Wort Bestellen sollte hier ebenfalls auf Kaufen geändert werden.

    Hier bitte Vorsicht.
    Viele von uns haben die AGBs so formuliert, dass der Kunde mit der Bestellung ein Kaufangebot abgibt und erst durch Auftragsbestätigung des Händlers die Bestellung zum Kauf wird.

    Der Vorteil ist, dass der Händler ggf. die Bestellung nicht bestätigt und damit das Kaufangebot des Kunden nicht annimmt, d.h. der Händler entscheidet an wen er verkauft und an wen nicht.

    Mein Anwalt hat dazu folgendes geschrieben:
    Zitat
    Wer seine Ware nur unverbindlich anbietet, sollte aber zur Vermeidung von Missverständnissen auf die Bezeichnung "kaufen" verzichten.

    Sinnvoller ist es also statt Kaufen besser Kostenpflichtig bestellen auf den Button zu schreiben und den oben zitierten Text entsprechend zu ändern.

    Gruß
    Micha

    baustelle

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    Moin Micha,

    danke für den erneuten Hinweis auf den Unterschied zwischen Kaufen und Bestellen (auf das Thema hatte Tomcraft bereits in seinem Eröffnungsposting hingewiesen).

    Dieser Punkt wurde tatsächlich im vorliegenden Gesetzentwurf nicht hinreichend bedacht, wobei man die Schuld daran nicht allein der Politik geben kann - bis auf den HDE haben zahlreiche "Experten" (inkl. Trusted Shops) während der Anhörung offensichtlich vergessen, dass der Kunde im Onlinehandel lediglich ein Kaufangebot abgibt, das erst nach Annahme "zahlungspflichtig" wird. Hier die Stellungnahme des HDE zum Nachlesen (S. 5 unten letzter Absatz)

    Dort stellt der HDE dann auch die Forderung auf, "dass für die Frage des Zustandekommens eines Kaufvertrags die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Händlers und nicht die konkrete Beschriftung der Schaltfläche entscheidend ist."

    Das ist meine große Hoffnung - dass auf dem Button durchaus "Kaufen" stehen kann (dieses aberwitzige "kostenpflichtig bestellen" kommt nur über meine Leiche auf meinen Button!), wenn in meinen AGB klar zum Ausdruck kommt, dass es sich lediglich um ein Angebot zum Kauf handelt. Zumal es bei eBay offensichtlich ein Button namens "Gebot abgeben" tun soll - der mindestens so unpräzise ist wie "Bestellen", was die Zahlungsverbindlichkeit angeht.

    Mal schauen, ob sich da in den nächsten Monaten noch Klarheit auftut.

    Greets,
    Chris

    thecamillo

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    HDE macht sich das Leben unnötig schwer. Die dubiosen juristischen Formulierungen kann man allesamt in die Tonne treten, denn offenbar schein keienr von denen in der Realität zu leben. Das Gesetz wurde zum Schutz vor Abofallen erlassen. Blöd nur, dass offenbar der Verbraucherschutz mal wieder komplett vergessen wurde. So beschloss man mal wieder irgend einen Stuss und wir die armen, kleinen, WebShopbetreiberchen dürfen es wieder ausbaden.

    Man kann auch einmal korrekte AGB vom Fachanwalt erstellen lassen (kostet ca 400€) oder wie ich das gemacht habe nachmachen. Wie hab ich das gemacht. Ganz viel lesen, Word aufmachen, schreiben, ausdrucken vom Anwalt korrigen lassen (kostete 170€).

    Man kann natürlich auch die günstigeren Webanbieter wählen. Da kostet es nur einen Bruchteil man weist aber darauf hin, dass die AGB u.U. nachträglich Änderungen bei Neuerung der Gesetzeslage mit sich bringt. Also wieder 50 Euro los und ein halbes jahr später wieder und eun Jahr später nochmal und so weiter und so weiter...

    Ihr solltet euch mal nicht so Kirre deswegen machen und einfach mal das was da beschlossen wurde nochmal in aller Ruhe lesen, dann wisst Ihr 1. Das es hier um Abos geht, 2. der Gesetztesentwurf noch ein Entwurf ist also noch irgendwann nachträglich überarbeitet wird.

    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708805.pdf

    cayuco

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    @Der_Micha: Du kannst die Widerrufsbeelehrung doch auf der "checkout_payment.php" bestätigen lassen und dann gehört sie doch nochmal in die Bestellbestätigungs-Email. Da muss sie doch garnicht in die oben genannte Seite und schon hast Du den Button nahe an der Bestelliste.

    Zitat
    Der Vorteil ist, dass der Händler ggf. die Bestellung nicht bestätigt und damit das Kaufangebot des Kunden nicht annimmt, d.h. der Händler entscheidet an wen er verkauft und an wen nicht.
    Das sehe ich ähnlich. Bei "Kaufen" ist uns Händlern im Grunde diese Entscheidung aus der Hand genommen. Nach meinem Verständnis ist das bereits eine einseitige Vertragserklärung. Da gibt es meines wissens auch noch keine offiziellen Statements zu.
    Davon mal abgesehen, dass jeder ausgebildete Verkäufer weiß, dass die Wörter "Geld", "Kaufen" absolute NoGos in einem Verkaufsgespräch sind. Aber wir sollen das in die Shops reinsetzen. Was für Klappspaten, treffen immer wieder rechtliche Entscheidungen ohne die geringste Vermutung, was sie da entscheiden.
    "Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit."

    Yar

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    Wir sprechen hier zwar eine Menge über den Button - aber der zweite Teil der Gesetzesänderung wird hier nur wenig oder gar nicht beleuchtet: die Artikelbeschreibung im Checkout!

    Hat sich hier jemand schon mit der Umsetzung Code-seitig beschäftigt? Die plausibelste Variante ist m.E. nach die Darstellung der ArtikelKURZbeschreibung im Checkout.

    Gibt es hier also schon eine konkrete Änderung in der checkout_confirmation.php die wir noch beleuchten können? Stecke leider noch nicht tief genug im System, um hier selbst etwas brauchbares auf die Schnelle zu posten.

    Besten Dank
    Markus