Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus vom Online-Rechtsportal janolaw erläutert die
gesetzlichen Neuregelungen, die zum Shop-Umbau im B2C-Handel zwingen.
Der Schutz des Endverbrauchers vor versteckten Preisangaben ist das erklärte Ziel des Gesetzgebers. Das am 16. Mai 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte
Gesetz gegen Kostenfallen im Internet sieht vor, dass Internetanbieter kostenpflichtiger Leistungen - egal ob Waren oder Dienstleistungen - Verbrauchern
unmittelbar vor Abgabe der Bestellung klar und verständlich
- den Vertragsgegenstand,
- den Gesamtpreis,
- die Liefer- und Versandkosten und
- bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Abonnement) auf die Vertragslaufzeit
in
hervorgehobener Weise anzeigen.
Der Bestell-Button muss unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen, z.B. mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (vgl. §312 g Abs. 3 BGB n.F.). In der Gesetzesbegründung werden als zulässige Alternativen
- „kaufen“
- „kostenpflichtig bestellen“
- „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“
genannt. Wer seine Ware nur unverbindlich anbietet, sollte aber zur Vermeidung von Missverständnissen auf die Bezeichnung „kaufen“ verzichten.
Unzulässig sind nach der Gesetzesbegründung Formulierungen wie:
- „weiter“
- „Bestellung abgeben“
- „bestellen“
Zusammenfassung:Die oben genannten Angaben zum Vertragsgegenstand und der unmissverständliche beschriftete Button müssen räumlich eng zusammen (also ohne scrollen zu müssen) auf der letzten Seite des Bestellprozesses angezeigt werden. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, gibt der Verbraucher mit dem Anklicken auch eine rechtsverbindliche Bestellung ab.
Das Gesetz muss am 30. März noch durch den Bundesrat und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es wird nach Ablauf einer
dreimonatigen Übergangsfrist, innerhalb derer die Online-Anbieter ihren Bestellvorgang anpassen können, dann
voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, setzt sich der
Gefahr einer Abmahnung aus.
Technische UmsetzungIm Anhang "xtc5.zip" finden Sie die Buttons, die Sie als Vorlage für Ihren Shop benutzen können.
Über den AutorRechtsanwalt Dr. Volker Baldus arbeitet bei dem Rechtsportal
janolaw und betreut dort den Bereich Internetrecht. Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit 2000 zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsprodukte. Immer mehr Shopbetreiber nutzen die durch Anwälte erstellten Dokumente erfolgreich für ihr Business. Erfahrene Rechtsanwälte der Partnerkanzlei klären Fragen zum Online-Handel sofort verbindlich am Telefon. Für dauerhafte Rechtssicherheit im E-Commerce sorgt der komfortable AGB-Hosting-Service, die Update-Services für eBay und Amazon und mehr als 1.000 Dokumente leisten schnell und unkompliziert juristische erste Hilfe zum Download.
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EDIT Tomcraft 05.04.2012: Eine Anleitung zur Umsetzung der "Button"-Lösung findet ihr bei uns im Wiki:
Umstellung des Shops auf Buttonlösung]
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